Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG (Behinderten­gleichstellungsgesetz) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12 BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt: www.bamf-digitalisierungsagenda.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf der Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurde.

Die Website bietet für einen zeitlich begrenzten Zeitraum ein von sich aus stark visuell geprägtes Angebot, dass mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollständig vereinbar ist. Die Website wurde in Bezug auf die grundlegende Bedienbarkeit der Navigation barrierearm umgesetzt, ist damit jedoch nicht im Sinne der genannten Anforderungen barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.04.2021 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Serviceteam-Barrierefreiheit-IT@bamf.bund.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem BGG